Allgemeine Geschäftsbedingungen von SemaGraphy
§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr von SemaGraphy (im Folgenden Fotograf genannt), d.h.
für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind
Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber
genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses,
welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden
AGB vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in
digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative
usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten
Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle
vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom
Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der
Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen
sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot
bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format
JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen
Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des
Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme
vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
§ 3 Urheberrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages
gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.
1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte,
Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die
für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten
Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem
Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder
einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem
Objekts fertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts
löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer
solchen Fotografie besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den
Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder
durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der
vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den
Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei
Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine
Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien
Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder
vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem
zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gebuchten
Paketes fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag
genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so
ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.
Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu
verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung
des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Wird der bereits reservierte
Termin abgesagt, bleibt die Anzahlung in voller Höhe beim Auftragnehmer. Sollte der
Fototermin bereits erfolgt sein und im Nachhinein storniert werden, muss das vereinbarte
Honorar in Höhe von 60 % geleistet werden.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und
bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns SemaGraphy,
eMail: semagraphy@icloud.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)
– SemaGraphy , eMail: semagraphy@icloud.com , Mobiltel. 01627796339 :
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten
haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung
erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht
zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw.
dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden
oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der
Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien
als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr
erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer
Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister
werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten
übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von
personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.
§ 9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag
einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht
bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich
am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.